Der 56-jährige Rotterdamer Nazih R., der in einer dänischen und deutschen Terroruntersuchung als Verdächtiger gilt, bestreitet die Anschuldigung, ein Mitglied der Hamas zu sein. Dies sagte sein Anwalt am Dienstag während einer Anhörung in der Kammer für internationale Rechtshilfe am Gericht in Amsterdam. Das Gericht wird über seine Auslieferung nach Deutschland entscheiden. R. kämpft gegen die Auslieferung.
Festnahme am 14. Dezember
R. wurde am Donnerstag, den 14. Dezember, in Rotterdam-Zuid auf Antrag Deutschlands festgenommen. Es gibt eine gemeinsame Untersuchung gegen R. in Deutschland und Dänemark. Ein deutscher Staatsanwalt behauptet, der Mann sei seit Jahren Mitglied der Hamas.
Drei weitere Männer wurden von der Polizei in Berlin festgenommen, die ebenfalls enge Verbindungen zum militärischen Flügel der Hamas haben sollen. Die dänische Polizei hat ebenfalls Personen festgenommen, die verdächtigt werden, Terrorpläne gemacht zu haben.
Die deutschen Beamten glauben, dass die Verdächtigen beim Aufbau eines Waffenlagers in Berlin geholfen haben, das genutzt werden könnte, um jüdische Einrichtungen in Europa anzugreifen. R. soll im Oktober mehrere Versuche unternommen haben, gemeinsam mit zwei Mitverdächtigen die Waffen zu finden.
Schwere Anschuldigungen
Die Anwältin von R. sprach von „schweren Anschuldigungen“, mit denen ihr Mandant zwei Monate lang zu kämpfen hatte und die einen tiefgreifenden Einfluss auf ihn und seine Familie hatten. Sie fügte hinzu, dass das vermutete Waffenlager nie gefunden wurde.
Die Staatsanwaltschaft denkt, R. sollte in Deutschland angeklagt werden, da die Straftaten dort begangen wurden. Deutschland hat zugestimmt, R. seine Gefängnisstrafe in den Niederlanden verbüßen zu lassen, falls er verurteilt wird.
R. kam mit einem Gehwagen in den Gerichtssaal. In seinen letzten Worten beschwerte er sich über die Haftbedingungen in Vught. Dort befindet er sich in einem autoritären Regime. Er beschwerte sich auch über seine Festnahme bei Tageslicht, in Anwesenheit seines 2,5 Jahre alten Sohnes, der spielte. Er hat seinen Anwalt gebeten, eine Beschwerde über das Vorgehen der Polizei einzureichen.
Er sagte, dass er seit 1994 in den Niederlanden lebt und seit 2000 politisch aktiv ist, um die palästinensische Sache zu unterstützen. „Ich war bei mehreren verschiedenen Konferenzen in Europa und der Türkei anwesend, um die Palästinenser zu unterstützen“, sagte er über einen Übersetzer. „Ich versuche nur sicherzustellen, dass wir nach Palästina zurückkehren können. Daran arbeiten wir mit allen Palästinensern in Europa.“
Das Gericht in Amsterdam beurteilt nicht den Inhalt des Falls und wird nur prüfen, ob die Formalitäten rund um die Auslieferung eingehalten wurden. Das Urteil erfolgt am Dienstag, den 20. Februar.
Fazit
In Anbetracht der Anhörung am Amsterdamer Gericht steht Nazih R. vor einer ungewissen Zukunft bezüglich seiner möglichen Auslieferung nach Deutschland. Während er die Vorwürfe, Mitglied der Hamas zu sein, entschieden zurückweist, hebt seine Verteidigung hervor, dass die angeführten Beweise nicht ausreichen. R.s persönliche Äußerungen betonen sein langjähriges Engagement für die palästinensische Sache und sein Bestreben, eine Rückkehr nach Palästina zu ermöglichen. Das bevorstehende Urteil am 20. Februar wird zeigen, ob die formalen Voraussetzungen für seine Auslieferung erfüllt sind.